Teilnahmebedingungen Ideenwettbewerb "Einfach telefonieren"


  1. Rechtliche Hinweise:


    1. Ideengeber/in sind diejenigen Personen, die am Ideenwettbewerb als Einsender teilnehmen.

    2. Sofern ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes vom Ideengeber geschaffen wird, verbleibt lediglich das Recht als Schöpfer genannt zu werden, bei diesem/r. Lediglich das modulartige Zusammenstellen von vorgegebenen Bestandteilen stellt kein Werk im Sinne des Urhebergesetzes dar, da für ein Werk eine gewisse Werkhöhe und eigene schöpferische Leistung notwendig ist.

    3. Mit der Teilnahme räumt der/die Ideengeber/in den Partnern des Projektes, namentlich

      1. Österreichischer Seniorenrat, Wien
      2. mobilkom austria AG, Wien
      3. sowie der emporia Telecom Produktions- und Vertriebs GesmbH & CoKG, Linz

      unwiderruflich und kostenlos die zeitlich und räumlich unbegrenzten, exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne des Urhebergesetzes ein. Dazu gehört auch das Recht zur Veröffentlichung aller im Rahmen des Ideenwettbewerbs entstehenden Ergebnisse. Sämtliche Ideen und Ergebnisse daraus gehen - unbeschadet der obzitierten dem Österreichischen Seniorenrat sowie der mobilkom austria AG zustehenden Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne des Urhebergesetzes an den Ideen und Ergebnissen des gegenständlichen Projekts - in das Eigentum von emporia Telecom Produktions- und Vertriebs GesmbH & Co KG über.
  2. Teilnahmevoraussetzungen


    1. Teilnahmeberechtigt sind alle eigenberechtigten Personen über 18 Jahren.

    2. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Einsendung der Ideen bis zum Einsendeschluss am 31. Juli 2010, 0:00 Uhr unter www.einfachtelefonieren.at oder schriftlich an emporia Telekom Produktions- und Vertriebs GmbH & Co KG, z.Hd. Luzia Schaumberger, Industriezeile 36, 4020 Linz.

    3. Alle Ideen, die bis zum Einsendeschluss eingereicht wurden, werden bei der Preisvergabe berücksichtigt.

    4. Für Ideen, die nach dem Einsendeschluss eingereicht werden, gelten die Teilnahmebedingungen weiterhin. Verspätet eingehende Ideen können aber nicht mehr bei der Preisvergabe im Rahmen des Wettbewerbs berücksichtigt werden.

    5. Mitarbeiter der Projektpartner, der emporia Telecom Produktions- und Vertriebs GesmbH & Co KG sowie der HYVE Innovation Community GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Veröffentlichung der Ideen


    1. Personen, die am Wettbewerb teilnehmen, stimmen unwiderruflich zu, dass alle ihre Ideen, Kommentare und Bewertungen im Internet auf verschiedensten Plattformen und Diensten veröffentlicht werden und dort einem unbeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung stehen.

    2. Die Veranstalter des Wettbewerbs behalten sich das Recht vor, ausgewählte Beiträge ohne Angabe von Gründen - unter ausdrücklichem Hinweis auf die Abänderungen - zu editieren oder von der Webseite zu entfernen, wenn diese gegen die guten Sitten, das Gesetz oder Rechte Dritter verstoßende oder anstößige Äußerungen enthalten. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen.
  4. Datenschutz


    1. Die technische Umsetzung des Wettbewerbs erfolgt durch HYVE Innovation Community GmbH, Schellingstr. 45, 80799 München.

    2. Die persönlichen Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetes behandelt. Eine Weitergabe an die emporia Austria GmbH zu Marketingzwecken ist zulässig.

    3. Persönliche Daten, die von den Teilnehmern im Zusammenhang mit den eingereichten Ideen übermittelt werden, werden zum Zweck der Administration und Evaluation der Ergebnisse genutzt. Die persönlichen Daten werden bei der HYVE Innovation Community GmbH gespeichert und unterliegen bei der Verarbeitung den Vorschriften des Datenschutzgesetzes in der aktuellen Fassung. Die HYVE Innovation Community GmbH hat sich dazu verpflichtet, Kundendaten vertraulich zu behandeln und fordert dies auch bei allen involvierten Auftragnehmern und Kooperationspartnern schriftlich ab.
  5. Gewinnbenachrichtigung


    1. Die Gewinner werden spätestens drei Monate nach Einsendeschluss telefonisch, schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Ein Preis kann von einem Gewinner nicht übertragen werden. Die Auszahlung in bar erfolgt nicht.

    2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Gewinn zurückzuziehen und den Preis innerhalb von vier Wochen nach Absenden der Gewinnmitteilung neu zu vergeben, wenn
      1. der Gewinner sich nicht binnen zwei Wochen beim Veranstalter rückmeldet, von diesem nicht erreicht werden kann oder er seinen Preis nicht annehmen kann;
      2. der Beitrag Rechte Dritter verletzt (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) oder gegen die guten Sitten oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
      3. Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Alter, Wohnsitz) vom Teilnehmer nicht wahrheitsgemäß angegeben wurden.

    3. In den Fällen b) und c) behält es sich der Veranstalter frei, einen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

    4. Die Gewinner können namentlich veröffentlicht werden, z.B. im Internet. Mit der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
  6. Haftungsfreistellung


    1. Es ist nicht zulässig, dass ein/e Ideengeber/in Werke oder Materialien, die anderen gehören oder an denen andere Rechte haben oder behaupten, für den eigenen Wettbewerbsbeitrag zu nutzen - außer derjenige, der die Rechte an den Werken oder Materialen hat, hat sich mit der Verwendung einverstanden erklärt.

    2. Die Teilnehmer versichern, dass sie Urheber ihres Beitrags sind, dass der eingereichte Beitrag frei von Rechten Dritter ist und sie über alle erforderlichen Rechte am eingereichten Beitrag verfügen. Die Teilnehmer versichern auch, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

    3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte dem Veranstalter gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund des Beitrags des Teilnehmers geltend machen. Diese Freistellung gilt insbesondere für wettbewerbs-, urheber-, marken-, und namens- und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche.
  7. Rechtsweg / Rechtswahl


    1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sofern dennoch ein Verfahren gegen den Veranstalter von einem Gewinner angestrengt werden sollte, ist das Gericht des Sitzes des Veranstalters ausschließlich zuständig.

    2. Für die Teilnahme und diese Bedingungen gilt das österreichische Recht unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen und des österreichischen Gesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG).
  8. Anerkennen der Teilnahmebedingungen


    Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.
  9. Veranstalter


    emporia Telekom Produktions- und Vertriebs GmbH & CO KG, Industriezeile 36, 4020 Linz.


zurück